Tach zusammen! Mal wieder in diesem Sommer: Herrlicher Nachmittag an der
Schütte-Allee in Poll mit wohl dem schönsten Panorama der Stadt. So, un
söns? Vor genau 65 Jahren, am 29. Juli 1959, verkündete das
Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des „väterlichen
Stichentscheids“.
Ich zitiere Prof. Dr. Heribert Prantl von der
„Süddeutschen“: „Am Beginn der Bundesrepublik galten ja im
Familienrecht, trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz,
noch die alten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1900:
Der Mann gab der Frau und den Kindern seinen Namen, er bestimmte den
Wohnsitz, er verfügte allein über das Vermögen seiner Frau und über ihre
Berufstätigkeit, er konnte jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen; er
hatte auch die sogenannte väterliche Gewalt, entschied also allein über
Umgang, Schule und Ausbildung der Kinder. „Stichentscheid" nannte man
dieses "Letztentscheidungsrecht" des Vaters in der Kindererziehung.
Es
war dies das Ende der Steinzeit des Familienrechts, ein Meilenstein für
die Entwicklung des Familienrechts in der Bundesrepublik. Dieses Urteil
des Ersten Senats hat damals Erna Scheffler verkündet; sie war die erste
und lange Zeit die einzige Frau am Bundesverfassungsgericht“. Zitat
Ende. Unglaublich, das es so lange gedauert hat! Da war ich immerhin
schon 9 Jahre.
Übrigens: Bauernregel für heute: " Ist Florentine trocken
blieben, schickt sie Raupen in Korn und Rüben. Erklärung: Am 29. Juli
wird der heiligen Flora gedacht, die um 265 in Rom unter Kaiser
Gallienus den Märtyrertod starb. Was das allerdings heissen soll, weiss
er nicht, der Experte für Kraut und Rüben aus Merheim, nämlich mal
wieder der >>> Franz!