29. Juli 2024: Wochenkommentar Nr. 879
Tach zusammen! Mal wieder in diesem Sommer: Herrlicher Nachmittag an der Schütte-Allee in Poll mit wohl dem schönsten Panorama der Stadt. So, un söns? Vor genau 65 Jahren, am 29. Juli 1959, verkündete das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des „väterlichen Stichentscheids“. Ich zitiere Prof. Dr. Heribert Prantl von der „Süddeutschen“: „Am Beginn der Bundesrepublik galten ja im Familienrecht, trotz des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz, noch die alten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1900: Der Mann gab der Frau und den Kindern seinen Namen, er bestimmte den Wohnsitz, er verfügte allein über das Vermögen seiner Frau und über ihre Berufstätigkeit, er konnte jederzeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen; er hatte auch die sogenannte väterliche Gewalt, entschied also allein über Umgang, Schule und Ausbildung der Kinder. „Stichentscheid" nannte man dieses "Letztentscheidungsrecht" des Vaters in der Kindererziehung. Es war die...